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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Daß etwas, was noch nicht stattgefunden hat, aus diesem Grund auch in Zukunft nicht zu erwarten sei, worauf es in rechtlicher Hinsicht ankäme, kann nur iVm zusätzlichen Annahmen richtig sein (hier: Furcht vor bevorstehenden Verfolgungshandlungen gegen ein registriertes Mitglied des früheren Regimes).
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200234.X02Im RIS seit
20.11.2000