RS Vwgh 1996/10/10 95/20/0234

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.10.1996
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §20 Abs2;
AVG §45 Abs1;
AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;

Rechtssatz

Daß etwas, was noch nicht stattgefunden hat, aus diesem Grund auch in Zukunft nicht zu erwarten sei, worauf es in rechtlicher Hinsicht ankäme, kann nur iVm zusätzlichen Annahmen richtig sein (hier: Furcht vor bevorstehenden Verfolgungshandlungen gegen ein registriertes Mitglied des früheren Regimes).

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200234.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten