RS Vwgh 1996/10/10 95/20/0741

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.10.1996
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §13 Abs1;
AsylG 1991 §13 Abs2;
AVG §9;
ZustG §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/03/27 95/01/0040 1 (hier: Erteilung von Zustellvollmacht)

Stammrechtssatz

Fremde, die zwar das 14te, nicht aber das 19te Lebensjahr vollendet haben, können zwar Asylanträge selbst stellen, für alle übrigen Verfahrenshandlungen bedürfen sie jedoch eines (gesetzlichen) Vertreters. Dies gilt somit auch für die Einbringung eines Wiedereinsetzungsantrages.

Schlagworte

Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit Minderjährige

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200741.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten