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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Rechtssatz
Trägt der vom Mitarbeiter des Beschwerdevertreters vorbereitete und von letzterem unterfertigte Verbesserungsschriftsatz auf seinem Deckblatt den folgenden Hinweis auf Beilagen: "2-fach, 1 HS" und erfolgte die Ausfertigung des Verbesserungsschriftsatzes auch entsprechend diesem Beilagenvermerk, so ist dem Beschwerdevertreter als eigenes, über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden anzulasten, daß er anläßlich der Unterfertigung des von seinem Mitarbeiter vorbereiteten Verbesserungsschriftsatzes nicht wahrgenommen hat, daß vom VwGH drei und nicht bloß zwei Ausfertigungen verlangt waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996150191.X01Im RIS seit
20.11.2000