RS Vwgh 1996/10/10 96/15/0191

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Veröffentlicht am 10.10.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Trägt der vom Mitarbeiter des Beschwerdevertreters vorbereitete und von letzterem unterfertigte Verbesserungsschriftsatz auf seinem Deckblatt den folgenden Hinweis auf Beilagen: "2-fach, 1 HS" und erfolgte die Ausfertigung des Verbesserungsschriftsatzes auch entsprechend diesem Beilagenvermerk, so ist dem Beschwerdevertreter als eigenes, über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden anzulasten, daß er anläßlich der Unterfertigung des von seinem Mitarbeiter vorbereiteten Verbesserungsschriftsatzes nicht wahrgenommen hat, daß vom VwGH drei und nicht bloß zwei Ausfertigungen verlangt waren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996150191.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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