RS Vwgh 1996/10/10 AW 96/04/0054

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.10.1996
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §45 Abs1;
GewO 1994 §79;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Verfahren gem § 79 GewO 1994 - Die Gefährlichkeit chlorierter Kohlenwasserstoffe, insb für die Genießbarkeit des Grundwassers, allgemein ist bekannt. Ist Folge der bestehenden Kontamination des Bodens mit chlorierten Kohlenwasserstoffen die Gefahr, daß es infolge Absinkens der chlorierten Kohlenwasserstoffe zu einer Kontamination des Grundwassers kommen werde, so stehen der Zuerkennung aufschiebender Wirkung zwingend öff Interessen entgegen.

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:AW1996040054.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten