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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §7 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/11/28 95/20/0033 2Stammrechtssatz
Die rechtzeitige Stellung eines Asylantrages wirkt hinsichtlich der vorläufigen Aufenthaltsberechtigung insofern konstitutiv, als diese bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ex lege eintritt. Daher hat auch die Bescheinigung über die vorläufige Aufenthaltsberechtigung rein deklarative Bedeutung, es kommt ihr nicht Bescheidcharakter zu. Wird jedoch die Ausstellung dieser Bescheinigung verweigert, so ist darüber auf Antrag des Asylwerbers ein Bescheid zu erlassen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Beurkundungen und BescheinigungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996200249.X01Im RIS seit
25.01.2001