RS Vwgh 1996/10/15 94/05/0005

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.1996
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Index

L85002 Straßen Kärnten
10/10 Grundrechte
19/05 Menschenrechte

Norm

LStG Krnt 1991 §38 Abs2;
MRKZP 01te Art1;
StGG Art5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/06/0150 2 (hier: Errichtung einer Landesstraße nach dem Krnt LStG 1991)

Stammrechtssatz

Bei Klärung der Frage, ob ein Straßenbauprojekt (hier: Gehsteigerrichtung nach dem BStG) das Notwendigkeitskriterium erfüllt, ist zu berücksichtigen, daß die Notwendigkeit einer Enteignung zumindest schon dann gegeben ist, wenn durch Baumaßnahmen (hier: der Bundesstraßenverwaltung) ungünstige Verkehrsverhältnisse verbessert werden können (Hinweis E 27.3.1980, 1123/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994050005.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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