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L85002 Straßen KärntenNorm
LStG Krnt 1991 §38 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/06/0150 2 (hier: Errichtung einer Landesstraße nach dem Krnt LStG 1991)Stammrechtssatz
Bei Klärung der Frage, ob ein Straßenbauprojekt (hier: Gehsteigerrichtung nach dem BStG) das Notwendigkeitskriterium erfüllt, ist zu berücksichtigen, daß die Notwendigkeit einer Enteignung zumindest schon dann gegeben ist, wenn durch Baumaßnahmen (hier: der Bundesstraßenverwaltung) ungünstige Verkehrsverhältnisse verbessert werden können (Hinweis E 27.3.1980, 1123/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994050005.X03Im RIS seit
11.07.2001