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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §59 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/03/13 90/03/0038 7 (hier entspricht die Verweisung dem Bestimmtheitserfordernis des § 59 Abs 1 AVG)Stammrechtssatz
Die Vorschreibung von Auflagen durch die Verweisung auf die Verhandlungsschrift und auf die Gutachten von Sachverständigen entspricht jedenfalls dann nicht dem Bestimmtheitserfordernis des § 59 Abs 1 AVG, wenn der Inhalt der solcherart vorgeschriebenen Auflagen aus den dem Bescheid angeschlossenen Beilagen nicht EINDEUTIG zu entnehmen ist
(Hinweis E 24.5.1989, 88/03/0135).
Schlagworte
Inhalt des Spruches Diverses Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995050284.X01Im RIS seit
11.07.2001