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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/06/20 94/05/0294 2Stammrechtssatz
Der Nachbar hat nur hinsichtlich rechtzeitig erhobener Einwendungen - von der Geltendmachung der Unzuständigkeit der Baubehörde und der mangelnden Parteifähigkeit und Handlungsfähigkeit des Bauwerbers abgesehen (Hinweis E VS 3.12.1980, 3112/779, VwSlg 10317 A/1980) - einen Rechtsanspruch auf Überprüfung des unterinstanzlichen Bescheides.
Schlagworte
Rechtsfähigkeit ParteifähigkeitHandlungsfähigkeit ProzeßfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996050149.X04Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009