RS VwGH Erkenntnis 1996/10/15 95/05/0139

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.1996
beobachten
merken
Rechtssatz

Der durch eine elektrische Leitungsanlage iSd § 7 Abs 1 StarkstromwegeG betroffene Grundeigentümer hat im Bewilligungsverfahren zur Wahrung seiner Rechte Parteistellung. Dabei kann er geltend machen, daß kein öffentliches Interesse daran besteht, die geplante Leitung in einer seine Grundstücke berührenden Art oder wenigstens in der vorgesehenen Weise auszuführen (Hinweis B 23.4.1996, 94/05/0021).

Im RIS seit
28.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten