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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/10/15 95/05/0139 1Stammrechtssatz
Der durch eine elektrische Leitungsanlage iSd § 7 Abs 1 StarkstromwegeG betroffene Grundeigentümer hat im Bewilligungsverfahren zur Wahrung seiner Rechte Parteistellung. Dabei kann er geltend machen, daß kein öffentliches Interesse daran besteht, die geplante Leitung in einer seine Grundstücke berührenden Art oder wenigstens in der vorgesehenen Weise auszuführen (Hinweis B 23.4.1996, 94/05/0021).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995050137.X01Im RIS seit
28.09.2001