RS Vwgh 1996/10/15 95/05/0137

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Veröffentlicht am 15.10.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §8;
StarkstromwegeG 1968 §7 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/10/15 95/05/0139 1

Stammrechtssatz

Der durch eine elektrische Leitungsanlage iSd § 7 Abs 1 StarkstromwegeG betroffene Grundeigentümer hat im Bewilligungsverfahren zur Wahrung seiner Rechte Parteistellung. Dabei kann er geltend machen, daß kein öffentliches Interesse daran besteht, die geplante Leitung in einer seine Grundstücke berührenden Art oder wenigstens in der vorgesehenen Weise auszuführen (Hinweis B 23.4.1996, 94/05/0021).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995050137.X01

Im RIS seit

28.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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