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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Das (prozessuale) Interesse an der bloßen Erlangung eines vor dem VfGH bekämpftbaren Verwaltungsaktes reicht nicht für die Erlassung eines Feststellungsbescheides hin.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995010285.X01Im RIS seit
11.07.2001