RS Vwgh 1996/10/16 95/01/0285

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Veröffentlicht am 16.10.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
VwRallg;

Rechtssatz

Das (prozessuale) Interesse an der bloßen Erlangung eines vor dem VfGH bekämpftbaren Verwaltungsaktes reicht nicht für die Erlassung eines Feststellungsbescheides hin.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995010285.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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