RS Vwgh 1996/10/17 95/19/1197

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Veröffentlicht am 17.10.1996
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
StGB §164;
StGB §165;
WaffG 1986 §36 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Die Begehung des Verbrechens der Hehlerei und des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 4 WaffG (unbefugtes Erwerben, Besitzen oder Führen von Kriegsmaterial) verwirklicht den Tatbestand des § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993. Der - wenn auch nur fahrlässige - unbefugte Transport von Kriegsmaterial (nach dem Beschwerdevorbringen Handgranaten) läßt den Schluß zu, daß der (weitere) Aufenthalt des Fremden die öffentliche Ordnung, vor allem aber die öffentliche Sicherheit gefährden könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995191197.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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