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24/01 StrafgesetzbuchNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Die Begehung des Verbrechens der Hehlerei und des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 4 WaffG (unbefugtes Erwerben, Besitzen oder Führen von Kriegsmaterial) verwirklicht den Tatbestand des § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993. Der - wenn auch nur fahrlässige - unbefugte Transport von Kriegsmaterial (nach dem Beschwerdevorbringen Handgranaten) läßt den Schluß zu, daß der (weitere) Aufenthalt des Fremden die öffentliche Ordnung, vor allem aber die öffentliche Sicherheit gefährden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995191197.X01Im RIS seit
02.05.2001