RS Vwgh 1996/10/17 96/08/0050

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Veröffentlicht am 17.10.1996
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §22 Abs2;
AlVG 1977 §24 Abs2;
AlVG 1977 §6 Abs1 lita;

Rechtssatz

Hat der Leistungsbezieher Leistungen nicht als Pensionsvorschuß, sondern als Arbeitslosengeld iSd § 6 Abs 1 lit a AlVG empfangen, obwohl die Voraussetzungen dafür für die Zeit des "laufenden Verfahrens auf Zuerkennung" der beantragten vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit für die diese Leistungen gewährt wurden, nicht mehr vorlagen (§ 22 Abs 2 erster Satz AlVG) und erlangt das Arbeitsmarktservice vom Pensionsantrag (hier: und dessen Erledigung) Kenntnis, stellt sich dadurch die Zuerkennung des Arbeitslosengeldes iSd § 6 Abs 1 lit a AlVG für diesen Zeitraum nachträglich als gesetzlich nicht begründet heraus, womit die Voraussetzungen für den Widerruf der Zuerkennung gem § 24 Abs 2 AlVG erfüllt sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996080050.X01

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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