Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/19/2186 B 17. Oktober 1996 96/19/2185 B 17. Oktober 1996Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1990/06/21 90/12/0155 1Stammrechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein nur mangelhaft erfüllter Verbesserungsauftrag der (völligen) Unterlassung der Behebung von Mängeln gleichzusetzen, und schließt die teilweise Erfüllung des Auftrages zur Verbesserung einer beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachten Beschwerde den Eintritt der im § 34 Abs 2 VwGG aufgestellten Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde nicht aus (Hinweis B VS 10.12.1986, VwSlg 12329 A/1986).
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996192184.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008