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21/03 GesmbH-RechtNorm
ALöschG 1934 §1;Rechtssatz
Ansprüche eines Fremden, die ihm als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zustehen, sind geeignet, seinen Lebensunterhalt unabhängig von der Erzielung eines Bilanzgewinnes durch die Gesellschaft schon dann zu sichern, wenn diese voraussichtlich für die Dauer der Bewilligung über ausreichende Mittel zur Erfüllung dieser Ansprüche verfügt, ohne daß die Gefahr einer Rückforderung solcher Zahlungen als Folge einer Anfechtung nach § 28 ff KO oder § 2 ff AnfO besteht. Gänzliche Mittellosigkeit oder eine anfechtungsrelevante Vermögenssituation oder Liquidtätssituation einer werbenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Hinweis hiezu auch § 1, § 2 ALöschG und § 84 Abs 1 Z 4 GmbHG) stellen den Ausnahmsfall und nicht den Regelfall dar. Einen diesbezüglichen Verdacht der Aufenthaltsbehörde muß der Fremde daher nicht vorweg initiativ zerstreuen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995190338.X02Im RIS seit
11.07.2001