RS Vwgh 1996/10/17 95/08/0341

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Veröffentlicht am 17.10.1996
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
ASVG §49 Abs2;
KollV eisen- und metallverarbeitende Gewerbe;

Rechtssatz

Dem Kollektivvertrag für das eisenverarbeitende und metallverarbeitende Gewerbe läßt sich nicht entnehmen, daß Sonderzahlungen im Falle von Krankenstandszeiten ohne Entgeltanspruch zu aliquotieren sind.

Schlagworte

Entgelt Begriff Anspruchslohn

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995080341.X02

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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