RS Vwgh 1996/10/17 95/08/0341

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Veröffentlicht am 17.10.1996
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
ASVG §49 Abs2;

Rechtssatz

Sonderzahlungen sind Leistungen des Arbeitgebers, die abweichend von den normalen Entlohnungsterminen erfolgen. Sie sind im allgemeinen gesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern werden aufgrund des Kollektivvertrages oder des Individualarbeitsvertrages geschuldet (Hinweis E 8.2.1994, 93/08/0219). Nur aus diesen Bestimmungen ist abzulesen, ob überhaupt Ansprüche auf Urlaubsremuneration und Weihnachtsremuneration bestehen, unter welchen näheren Bedingungen und Voraussetzungen und in welchem Umfang sie gewährt werden und wann sie fällig sind. Ein allgemeiner Rechtssatz, daß Sonderzahlungen für entgeltfreie Zeiträume nicht gebühre, besteht nicht (anders OGH 90b A 38/94).

Schlagworte

Entgelt Begriff Anspruchslohn

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995080341.X01

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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