RS Vwgh 1996/10/18 94/09/0103

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Veröffentlicht am 18.10.1996
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;

Rechtssatz

§ 4 Abs 6 AuslBG kommt auch bei Anträgen auf Verlängerung einer bestehenden Beschäftigungsbewilligung zur Anwendung. Der Umstand allein, daß der beschäftigte Ausländer bereits im bestehenden Kontigent beinhaltet war, ändert nichts an der Tatsache der Überschreitung der Landeshöchstzahl.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994090103.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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