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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;Rechtssatz
§ 4 Abs 6 AuslBG kommt auch bei Anträgen auf Verlängerung einer bestehenden Beschäftigungsbewilligung zur Anwendung. Der Umstand allein, daß der beschäftigte Ausländer bereits im bestehenden Kontigent beinhaltet war, ändert nichts an der Tatsache der Überschreitung der Landeshöchstzahl.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994090103.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
03.05.2011