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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18 Abs1 Z3 lita;Rechtssatz
Ein Steuerpflichtiger muß, um Sonderausgaben nach § 18 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 geltend machen zu können, Wohnungswerber sein. Die verba legalia "Schaffung von Wohnraum" erfassen allerdings nicht nur Eigentumswohnungen, sondern auch Eigenheime (Hinweis E 2.6.1982, 81/13/0082). Daran ändert nichts, daß Bauträger iSd zweiten Teilstriches des § 18 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 nur dann vorliegen, wenn der Betriebsgegenstand des Unternehmens die Schaffung von Wohnungseigentum umfaßt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995140128.X02Im RIS seit
07.06.2001