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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §198;Rechtssatz
Mit einem Abgabenbescheid wird ein Leistungsgebot hinsichtlich einer Abgabenschuld ausgesprochen, die bereits - unabhängig vom behördlichen Tätigwerden - mit der Verwirklichung des Abgabentatbestandes entstanden ist. Für die Erlassung von Abgabenbescheiden ist daher jenes Gesetz maßgebend, innerhalb dessen zeitlichen Bedingungsbereiches der Sachverhalt gesetzt worden ist, der die Verwirklichung des Abgabentatbestandes bewirkt (Hinweis E 19.9.1995, 95/14/0038).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996140017.X01Im RIS seit
16.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.04.2017