RS Vwgh 1996/10/22 95/14/0128

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1996
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §18 Abs1 Z3 lita;
EStG 1988 §18 Abs1 Z3 lita;

Rechtssatz

Es ist nicht erkennbar, daß eine Vereinbarung, mit der alle geleisteten Kaufpreiszahlungen auf die Dauer von fünf bzw acht Jahren ab dem Zeitpunkt der Einzahlung "gebunden" sind, eine weitergehende Bindung des Käufers, als sie sich bereits aus einem Kaufvertrag ergibt, bewirkt. Auch die Verpflichtung aus einem Kaufvertrag stellt für sich eine Bindung iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 dar (Hinweis E VfGH 28.9.1990, B 699/89, VfSlg 12469/1990).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995140128.X03

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten