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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §18 Abs1 Z3 lita;Rechtssatz
Es ist nicht erkennbar, daß eine Vereinbarung, mit der alle geleisteten Kaufpreiszahlungen auf die Dauer von fünf bzw acht Jahren ab dem Zeitpunkt der Einzahlung "gebunden" sind, eine weitergehende Bindung des Käufers, als sie sich bereits aus einem Kaufvertrag ergibt, bewirkt. Auch die Verpflichtung aus einem Kaufvertrag stellt für sich eine Bindung iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 dar (Hinweis E VfGH 28.9.1990, B 699/89, VfSlg 12469/1990).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995140128.X03Im RIS seit
07.06.2001