RS Vwgh 1996/10/22 92/14/0172

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Veröffentlicht am 22.10.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;
EStG 1988 §34;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 23/2003, 519-523;

Rechtssatz

Die Anschaffung oder die Errichtung eines Eigenheimes stellt eine Vermögensumschichtung dar (Hinweis E 3.10.1990, 89/13/0152). Ausgaben für den Erwerb eines Wirtschaftsgutes sind in der Regel von einer Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen (Hinweis E 19.2.1992, 87/14/0116). Eine andere Beurteilung kann dann geboten sein, wenn Wirtschaftsgüter beschafft werden müssen, die infolge Verwendbarkeit für nur bestimmte individuelle Personen (zB deren Prothesen, Sehhilfen und Hörhilfen) oder wegen ihrer spezifisch nur für Behinderte geeignete Beschaffenheit (zB Rollstühle) keinen oder nur einen sehr eingschränkten allgemeinen Verkehrswert haben (Hinweis E 5.12.1973, 817/73, VwSlg 4609 F/1973, E VfGH 17.12.1982, B 220/81, VfSlg 9596/1982)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992140172.X02

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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