RS Vwgh 1996/10/22 96/14/0017

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Veröffentlicht am 22.10.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
58/02 Energierecht
58/03 Sicherung der Energieversorgung

Norm

B-VG Art140;
EnFG 1979 §9 Abs1;

Rechtssatz

Es ergibt sich aus der Regelung des § 9 Abs 1 EnFG 1979, nach welcher sich die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer für die Dauer von zwanzig Jahren auf die Hälfte der gesetzlichen Beträge ermäßigt, daß für das mit E des VfGH vom 16.12.1993, G 114/93, ausgesprochene Wiederinkrafttreten des EnFG 1979 ein Anwendungsbereich vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996140017.X06

Im RIS seit

16.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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