RS Vwgh 1996/10/22 94/08/0029

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1996
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §63 Abs3;
AVG §66 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/10 90/04/0326 2

Stammrechtssatz

Bei Bestehen einer rechtlichen Trennbarkeit des im Bescheid der Unterbehörde enthaltenen Abspruches muß die Berufung hinsichtlich jedes trennbaren Teiles eine Begründung enthalten, um der Bestimmung des § 63 Abs 3 AVG zu entsprechen (Hinweis E 29.6.1982, 81/11/0057).

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994080029.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten