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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Ein Kraftfahrzeuglenker ist trotz Nichtvorweisens der Ermächtigungsurkunde des Straßenaufsichtsorganes verpflichtet, der Aufforderung, sich einer Atemluftuntersuchung zu unterziehen, nachzukommen (Hinweis E 26.11.1982, 3194/80, Anhaltspunkte dafür, daß es sich nicht um "richtige" Gendarmeriebeamte gehandelt habe, bestanden nicht und wurden solche im Verfahren vom Beschwerdeführer auch nicht geltend gemacht.
Schlagworte
Alkotest Straßenaufsichtsorgan Alkotest VerweigerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996030122.X01Im RIS seit
12.06.2001