RS Vwgh 1996/10/23 96/03/0122

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Veröffentlicht am 23.10.1996
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §97 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Ein Kraftfahrzeuglenker ist trotz Nichtvorweisens der Ermächtigungsurkunde des Straßenaufsichtsorganes verpflichtet, der Aufforderung, sich einer Atemluftuntersuchung zu unterziehen, nachzukommen (Hinweis E 26.11.1982, 3194/80, Anhaltspunkte dafür, daß es sich nicht um "richtige" Gendarmeriebeamte gehandelt habe, bestanden nicht und wurden solche im Verfahren vom Beschwerdeführer auch nicht geltend gemacht.

Schlagworte

Alkotest Straßenaufsichtsorgan Alkotest Verweigerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996030122.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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