RS Vwgh 1996/10/24 92/12/0227

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Veröffentlicht am 24.10.1996
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19a Abs1;
GehG 1956 §19b Abs1;

Rechtssatz

Eine Umweltbelastung durch übergroße Luftverschmutzung am ausländischen Dienstort, belastende klimatische Verhältnisse sowie eine Belastung des Organismus des Beamten (hier: Diplomat) durch eine von den österreichischen Verhältnissen abweichende Qualität des Trinkwassers und der Lebensmittel sind als besondere Erschwernisse iSd § 19a GehG zu werten, aber nicht als Gefahr iSd § 19b GehG anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992120227.X07

Im RIS seit

15.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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