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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §19a Abs1;Rechtssatz
Die Frage, ob ein Angehöriger des auswärtigen Dienstes seinen Dienst am ausländischen Dienstort unter "besonderen" Erschwernissen verrichten muß und/oder dieser Dienst mit "besonderen" Gefahren verbunden ist, ist durch einen Vergleich mit jenen Umständen zu lösen, unter welchen Beamte der Besoldungsgruppe, der auch die Angehörigen des auswärtigen Dienstes angehören, typischerweise Dienst zu versehen haben. Daraus ergibt sich insbesondere, daß der Beurteilung österreichische Verhältnisse zugrundezulegen sind, weil wohl nicht fraglich sein kann, daß österreichische Beamte ihren Dienst typischerweise in Österreich zu versehen haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992120227.X04Im RIS seit
15.01.2001Zuletzt aktualisiert am
22.10.2014