RS Vwgh 1996/10/24 95/20/0535

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AVG §45 Abs3;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/04/18 95/20/0256 2 (hier: Ermordung des Vaters in eben dieser Sicherheitszone durch Agenten des Verfolgerstaates)

Stammrechtssatz

Dem Einwand des Asylwerbers, der Geheimdienst versuche allerorten, seiner habhaft zu werden, weshalb er als Widerstandskämpfer auch in der von den Alliierten im Nordirak eingerichteten kurdischen Sicherheitszone nördlich des 36ten Breitengrades wohlbegründete Furcht vor Verfolgung haben müsse, hätte die Berufungsbehörde jedenfalls anderslautende Ermittlungsergebnisse im Rahmen des Parteiengehörs entgegenhalten müssen.

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200535.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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