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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §19b;Rechtssatz
Für die Frage der Gebührlichkeit der Gefahrenzulage bzw der "Erhöhung" einer solchen kommt es nicht auf hypothetische, denkmögliche Gefahren, sondern darauf an, ob und inwieweit der Beamte (hier als Diplomat) konkret "besonderen" Gefahren ausgesetzt war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992120227.X06Im RIS seit
15.01.2001Zuletzt aktualisiert am
22.10.2014