RS Vwgh 1996/10/24 92/12/0227

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Veröffentlicht am 24.10.1996
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19b;

Rechtssatz

Für die Frage der Gebührlichkeit der Gefahrenzulage bzw der "Erhöhung" einer solchen kommt es nicht auf hypothetische, denkmögliche Gefahren, sondern darauf an, ob und inwieweit der Beamte (hier als Diplomat) konkret "besonderen" Gefahren ausgesetzt war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992120227.X06

Im RIS seit

15.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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