RS Vwgh 1996/10/24 92/12/0227

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Veröffentlicht am 24.10.1996
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19a Abs1 idF 1972/214;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/12/0195 E 27. September 1990 VwSlg 13272 A/1990 RS 4(hier: gilt sinngemäß auch für die Gefahrenzulage)

Stammrechtssatz

Für den Anspruch auf Erschwerniszulage ist eine objektive Besonderheit des Dienstes maßgebend. Umstände des Einzelfalles, die insbesondere eine psychische Belastung mit sich bringen, sind nicht zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992120227.X03

Im RIS seit

15.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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