RS Vwgh 1996/10/24 95/18/0119

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Veröffentlicht am 24.10.1996
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Index

21/01 Handelsrecht
21/07 Sonstiges Handelsrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs4 idF 1993/502;
AuslBG §34 Abs11 idF 1993/502;
EGG;
FrG 1993 §18 Abs2 Z8;

Rechtssatz

Der Umstand, daß die Behörde nicht in der Lage war, § 2 Abs 4 AuslBG idF BGBl 1993/502 als solchen anzuwenden (weil diese Bestimmung zum Zeitpunkt, zu dem der Fremde von Organen des Landesarbeitsamtes bei einer Tätigkeit betreten worden ist, noch nicht in Kraft getreten war), hinderte sie nicht, den dieser Regelung zugrunde liegenden Gedanken, Gesetzesumgehungen durch Gründung von Scheingesellschaften (hier: OEG) zu verhindern (Hinweis Schnorr, AuslBG dritte Aufl, Rz 9 zu § 2), fruchtbar zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995180119.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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