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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §20 Abs1 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/21 90/12/0152 3Stammrechtssatz
Ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich festgelegte Gewaltentrennung liegt nicht vor, wenn die Dienstbehörde mit Bescheid die Auflösung des Dienstverhältnisses infolge Amtsverlustes nach § 27 Abs 1 StGB feststellt, weil mit dieser bescheidmäßigen Feststellung nicht gestaltend in das Dienstverhältnis eingegriffen, sondern nur klargestellt wird, daß die Rechtsfolge des Amtsverlustes iSd § 27 StGB eingetreten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996120303.X02Im RIS seit
25.01.2001