RS Vwgh 1996/10/24 96/12/0303

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Veröffentlicht am 24.10.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
24/01 Strafgesetzbuch
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §20 Abs1 Z4;
B-VG Art94;
StGB §27 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/21 90/12/0152 3

Stammrechtssatz

Ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich festgelegte Gewaltentrennung liegt nicht vor, wenn die Dienstbehörde mit Bescheid die Auflösung des Dienstverhältnisses infolge Amtsverlustes nach § 27 Abs 1 StGB feststellt, weil mit dieser bescheidmäßigen Feststellung nicht gestaltend in das Dienstverhältnis eingegriffen, sondern nur klargestellt wird, daß die Rechtsfolge des Amtsverlustes iSd § 27 StGB eingetreten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996120303.X02

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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