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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §19a Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2880/78 E 7. März 1979 RS 1(hier: gilt sinngemäß auch für die Erschwerniszulage)Stammrechtssatz
Durch die Worte "besondere Gefahr" bringt das Gesetz zum Ausdruck, daß es sich jeweils nicht bloß um Gefahren für Gesundheit und Leben handeln darf, die mit dem Dienst des Beamten ganz allgemein verbunden sind und daher alle Beamten treffen. Es muß die betreffende Gefährdung vielmehr eine wesentliche Abweichung von der diesbezüglichen Norm darstellen (Hinweis E 23.10.1975, 1365/75 und E 31.3.1977, 2150/74).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992120227.X02Im RIS seit
15.01.2001Zuletzt aktualisiert am
22.10.2014