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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §204;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/14/0168 B 21. September 1982 RS 2Stammrechtssatz
Bei Bescheiden, die wie Abgabenbescheide bzw deren Grundlagenbescheide unmittelbar oder mittelbar eine Belastung des Bfrs bewirken, kann die Verletzung in einem subjektiv-öffentlichen Recht grundsätzlich nur unterstellt werden, wenn ein Bescheid letztlich zu einer höheren als der gesetzlich zulässigen Belastung führt. Eine wenn auch gesetzwidrig geringere Belastung bedeutet für sich allein jedoch keine Verletzung eines subjektivöffentlichen Rechtes im Sinne des Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG (Hinweis E 7.5.1962, 1022/61, VwSlg 2642 F/1962).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992170233.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
23.08.2011