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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
KFG 1967 §103 Abs2 impl;Rechtssatz
Vor dem Hintergrund aller dem Masseverwalter übertragenen Aufgaben kann diesem nicht, ohne die Umstände des Einzelfalles zu kennen, ohne weiteres zugemutet werden, daß er wenige Tage nach der Übernahme seiner Tätigkeit als Masseverwalter (durch die Angelobung) bzw einen Tag nach seiner Einführung neben seinen zahlreichen anderen Aufgaben auch schon die entsprechende Führung der Aufzeichnungen nach § 1a Abs 2 Wr ParkometerG so überprüft hat, daß er Aufzeichnungsmängel feststellen und Abhilfe schaffen hätte können, oder gar selbst die Aufzeichnungen begonnen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995170618.X08Im RIS seit
14.02.2002Zuletzt aktualisiert am
27.04.2018