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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §303;Rechtssatz
Aus dem Umstand, daß ein (formell) rechtskräftiger Bescheid allenfalls im Wege der Wiederaufnahme (hier: §§ 303 ff BAO) in seinem Rechtsbestand berührt werden könnte, läßt sich noch keine Möglichkeit der Rechtsverletzung in der Sphäre des Abgabepflichtigen (dem nach dem Beschwerdevorbringen eine zu geringe Abgabe vorgeschrieben wurde) ableiten.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992170233.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
23.08.2011