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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
ParkometerG Wr 1974 §1a;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/10/0169 E 12. Juni 1989 VwSlg 12947 A/1989 RS 1Stammrechtssatz
Zur Frage des Ausmasses der objektiven Sorgfaltspflicht hat der VwGH bereits wiederholt ausgesprochen (Hinweis E 30.11.1978, 1018/77, VwSlg 9710 A/1978, und E 28.10.1980, 2244/80), dass der hierfür geltende Masstab ein objektiv-normativer ist. Massfigur ist der einsichtige und besonnene Mensch, den man sich in die Lage des Täters versetzt zu denken hat. Objektiv sorgfaltswidrig hat der Täter folglich nur dann gehandelt, wenn sich ein einsichtiger und besonnener Mensch des Verkehrskreises, dem der Handelnde angehört, an seiner Stelle anders verhalten hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995170618.X07Im RIS seit
14.02.2002Zuletzt aktualisiert am
27.04.2018