RS Vwgh 1996/10/29 94/11/0136

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.10.1996
beobachten
merken

Index

24/01 Strafgesetzbuch
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §66 Abs2;
StGB §127;
StGB §129 Z2;
StGB §313;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/05/10 95/11/0125 2 (hier: Einbruchsdiebstahl unter Ausnützung einer Amtsstellung, weiters Vorbereitung der Fälschung öffentlicher Urkunden, Urkundenunterdrückung, unbefugter Waffenbesitz, Amtsmißbrauch und Verhehlen durch Verstecken der Beute im PKW).

Stammrechtssatz

Einbruchsdiebstählen, der Begehung einer Mehrzahl von Diebstählen unter Verwendung eines Kfz oder besonders gelagerten schweren Diebstählen kommt gleiches Gewicht wie den in § 66 Abs 2 KFG aufgezählten bestimmten Tatsachen zu, weshalb sie als bestimmte Tatsachen iSd § 66 Abs 1 KFG angesehen werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994110136.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten