RS Vwgh 1996/10/29 95/07/0005

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Veröffentlicht am 29.10.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
WRG 1959 §102;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/01/31 94/07/0191 1

Stammrechtssatz

Wird jemand als Partei in einem Verfahren (hier in einem Wasserrechtsverfahren) behandelt, ohne daß die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Parteistellung vorliegen, vermag dies eine Parteistellung nicht zu begründen.

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995070005.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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