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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/01/31 94/07/0191 1Stammrechtssatz
Wird jemand als Partei in einem Verfahren (hier in einem Wasserrechtsverfahren) behandelt, ohne daß die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Parteistellung vorliegen, vermag dies eine Parteistellung nicht zu begründen.
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995070005.X02Im RIS seit
12.11.2001