Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KDV 1967 §30 Abs1 Z1;Rechtssatz
Leidet der Lenkerberechtigte unter einer psychischen Krankheit, die periodisch zu massiven Krankheitssymptomen führt und bisweilen auch ohne Therapie innerhalb kürzester Zeit wieder abklingt, so kann auch in Perioden der Symptomfreiheit nicht davon ausgegangen werden, der Lenkerberechtigte sei ausreichend frei von psychischen Krankheiten und geistigen Behinderungen iSd § 30 Abs 1 Z 1 und § 31 KDV, da die zahlreichen Aufenthalte des Lenkerberechtigten in psychiatrischen Krankenanstalten (hier: neun) zeigen, daß es beim Lenkerberechtigten immer wieder zu Ausbrüchen der Krankheit kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996110088.X01Im RIS seit
12.06.2001