RS Vwgh 1996/10/29 96/07/0103

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Veröffentlicht am 29.10.1996
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83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §1 Abs3 Z3;
AWG 1990 §17 Abs1;

Rechtssatz

Aus dem Verweis des § 17 Abs 1 AWG 1990 (ua) auf § 1 Abs 3 Z 3 AWG 1990 ergibt sich die Anordnung, daß Altöle so zu lagern sind, daß die Umwelt nicht über das unvermeidliche Ausmaß hinaus verunreinigt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996070103.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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