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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §105 Abs1 lite;Rechtssatz
Die Versagung der Bewilligung für eine vollbiologische Hausabwasser-Reinigungsanlage, bei der eine Überleitung über ein Pufferbecken (ein etwa 100 Quadratmeter großes, abgedichtetes Biotop) in einen ungeeigneten Vorfluter (Bach im Ursprungsbereich, häufiges Trockenfallen, niedrige Wasserführung) vorgesehen ist, ist nicht rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994070029.X02Im RIS seit
12.11.2001