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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §4;Rechtssatz
Ein Postfach ist keine Abgabestelle iSd § 4 ZustG. Die Zustellung behördlicher Erledigungen an ein Postfach darf nur in Ansehung der Aufforderung, eine Abgabestelle bekanntzugeben, erfolgen. Gleichwohl werden rechtswidrig erfolgte Zustellungen an ein Postfach im Hinblick auf das tatsächliche Zukommen der jeweiligen Sendungen rechtswirksam.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996110137.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017