RS Vwgh 1996/10/29 96/11/0137

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Veröffentlicht am 29.10.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §4;
ZustG §7;

Rechtssatz

Ein Postfach ist keine Abgabestelle iSd § 4 ZustG. Die Zustellung behördlicher Erledigungen an ein Postfach darf nur in Ansehung der Aufforderung, eine Abgabestelle bekanntzugeben, erfolgen. Gleichwohl werden rechtswidrig erfolgte Zustellungen an ein Postfach im Hinblick auf das tatsächliche Zukommen der jeweiligen Sendungen rechtswirksam.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996110137.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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