RS Vwgh 1996/10/29 94/07/0021

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Veröffentlicht am 29.10.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4;
AVG §56;

Rechtssatz

Die Gestaltung des im Verwaltungsakt verbliebenen Konzeptes des erstinstanzlichen Bescheides ist für die Frage der rechtswirksamen Erlassung des Bescheides ohne rechtliche Bedeutung (Hinweis E 22.6.1993, 92/07/0145).

Schlagworte

Ausfertigung mittels EDV Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Unterschrift des Genehmigenden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994070021.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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