RS Vwgh 1996/10/29 95/07/0005

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Veröffentlicht am 29.10.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
WRG 1959 §102 Abs1 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/04/19 93/07/0174 3

Stammrechtssatz

Aus der Umschreibung jener Umstände, die die Parteistellung iSd § 102 Abs 1 lit b WRG im Wasserrechtsverfahren begründen, ergibt sich auch der Rahmen jener Einwendungen, die in einem solchen Verfahren von den Parteien mit Erfolg geltend gemacht werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995070005.X03

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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