RS Vwgh 1996/10/29 95/07/0189

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Veröffentlicht am 29.10.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §66 Abs2;
AVG §66 Abs4;
WRG 1959 §111;
WRG 1959 §60 Abs2;
WRG 1959 §72;

Rechtssatz

Die Vermutung der wieder entstandenen Möglichkeit einer gütlichen Einigung zwischen dem Bewilligungswerber und dem von dem Vorhaben (hier Errichtung einer Tagwasserkanalisation) betroffenen Dritten berechtigt die Beh nicht zu einer Aufhebung des zwangsweise eine Dienstbarkeit auf dem Grundstück des Betroffenen einräumenden wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides nach § 66 Abs 2 AVG.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995070189.X01

Im RIS seit

30.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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