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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Selbst wenn die Fallkonstellation geradezu dem Modellfall einer Liebhabereitätigkeit gleicht, mit welcher der Versuch unternommen wird, die Steuerlast aus dem Hauptberuf durch verlustbringende Betätigung auf dem Freizeitsektor zu mindern, durfte es die Behörde bei einem solchen ersten Blick nicht belassen, sondern hatte in Wahrnehmung der sie nach § 115 Abs 1 BAO treffenden Pflicht unter Inanspruchnahme der Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen die tatsächlichen Verhältnisse des Falles von Amts wegen innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrenszweck her gebotenen und zumutbaren Aufwandes (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Tz 6 zu § 115 BAO) zu ermitteln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995130122.X05Im RIS seit
22.02.2002Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009