RS Vwgh 1996/10/30 96/13/0117

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Veröffentlicht am 30.10.1996
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs1 Z3;
UStG 1972 §11 Abs14;
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
UStG 1994 §11 Abs1 Z3;
UStG 1994 §11 Abs14;
UStG 1994 §12 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Erfüllen Rechnungen die im UStG 1972 bzw 1994 geforderten Voraussetzungen für die Anerkennung der Vorsteuern nicht, so handelt die Behörde nicht rechtswidrig, wenn sie den darin ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträgen die Anerkennung als Vorsteuern versagt. Der BFH hat mit seiner Aussage zu dem im wesentlichen dem § 11 Abs 14 UStG 1972 bzw 1994 entsprechenden § 14 Abs 3 Satz 2 deutsches UStG 1980 in seinem Urteil vom 4.5.1995, VR 29/94, UR 1995, 348, nicht über die Voraussetzungen einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung abgesprochen oder daß eine unrichtige Angaben enthaltende Abrechnungsurkunde eine zum Vorsteuerabzug berechtigende "ordnungsgemäße Rechnung" darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996130117.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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