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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs1 Z3;Rechtssatz
Erfüllen Rechnungen die im UStG 1972 bzw 1994 geforderten Voraussetzungen für die Anerkennung der Vorsteuern nicht, so handelt die Behörde nicht rechtswidrig, wenn sie den darin ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträgen die Anerkennung als Vorsteuern versagt. Der BFH hat mit seiner Aussage zu dem im wesentlichen dem § 11 Abs 14 UStG 1972 bzw 1994 entsprechenden § 14 Abs 3 Satz 2 deutsches UStG 1980 in seinem Urteil vom 4.5.1995, VR 29/94, UR 1995, 348, nicht über die Voraussetzungen einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung abgesprochen oder daß eine unrichtige Angaben enthaltende Abrechnungsurkunde eine zum Vorsteuerabzug berechtigende "ordnungsgemäße Rechnung" darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996130117.X01Im RIS seit
20.11.2000