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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §5 Z10;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/13/0050Rechtssatz
Unabhängig von einer allfälligen Spekulationsabsicht deckt § 7 Abs 3 Z 6 WGG das gegenständliche Rechtsgeschäft nicht ab, weil sich der Verkauf von unbebauten Liegenschaften in einer Größenordnung von 35725 Quadratmetern nicht mehr im üblichen Rahmen ordnungsgemäßer Wohnungswirtschaft, insbesondere unter Bedachtnahme auf die leitenden Prinzipien des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechtes iSd § 1 Abs 2 Satz 1 WGG unterbringen läßt (Hinweis E 23.4.1996, 93/05/0238, 0239). Aus einer Nichtberücksichtigung des § 6a KStG 1988 (allein) bei Beurteilung der Körperschaftsteuerpflicht der gemeinnützigen Bauvereinigung, die den Verkauf beabsichtigt, kann sich diese nicht als beschwert erachten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996130049.X01Im RIS seit
12.11.2001