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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Rechtssatz
Welcher Zeitraum dazu ausreicht, die objektive Ertragsfähigkeit einer Betätigung zu beurteilen, läßt sich nicht generell festlegen, sondern muß anhand der jeweiligen Lagerung des Einzelfalles beantwortet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995130122.X08Im RIS seit
22.02.2002Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009